Basisrente für die Generation 50plus – hochinteressant !

Auf eine jährliche Nachsteuerrendite von immerhin knapp 4 % kommen Kunden einer Basisrente (auch Rürup-Rente genannt). Die kapitalgedeckte Basisrente ermöglicht seit 2005 Verbrauchern in Deutschland, steuerlichbegünstigt für die private Altersvorsorge zu sparen. Im Fokus des Versicherungsvertriebs standen zunächst Selbstständige. Diese Kundengruppe profitiert nämlich nicht von den anderen staatlich
geförderten Vorsorgeformen wie der Riester-Rente oder der betrieblichen Altersversorgung (bAV).
Die Rürup-Rente ist aber auch ein interessantes Instrument für die Altersvorsorge von gut verdienenden Arbeitnehmern, Frauen und der Generation 50plus !

Vorteile der Basisrente

Gegenüber anderen staatlich geförderten Produkten zur Altersvorsorge ist hier ein wesentlichhöheres gefördertes Volumen pro Jahr von € 24.305 (ledig) beziehungsweise € 48.610 (verheiratet) möglich.
Dies ist besonders interessant für Gutverdiener, die auch einen höheren Steuersatz haben und eben für die Generation 50plus, die wenig Zeit bis zum Rentenbeginn haben und entsprechend hohe Beiträge leisten wollen.

Hinzu kommt, dass bei der Basisrente auf die Bruttobeitragsgarantie verzichtet werden kann, und  das erhöht die Chancen auf eine höhere Rendite
und Rente noch einmal deutlich.
Außerdem kann eine Basisrente nicht nur vom Hauptverdiener abgeschlossen werden. Dadurch kann man das Fördervolumen familienintern beliebig verteilen – zum Beispiel auch an die Ehefrau.
Die staatliche Förderung dieser Rentenform ist denkbar einfach konzipiert. Beiträge können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden und wirken steuermindernd.

Steuerlich absetzbar

Wer beispielsweise in diesem Jahr € 10.000 in eine Basisrente einzahlt, kann davon € 8.800 steuerlich absetzen. Beim aktuellen Spitzensteuersatz gibt es ungefähr € 4.100 als Steuerersparnis inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zurück.
Dieser Betrag erhöht sich jährlich bis auf etwa € 4.600 im Jahr 2025.
Ausgehend von einer durchschnittlichen Abzugsfähigkeit der Beiträge von 95 % und einem steuerpflichtiger Anteil der Rente im Jahr 2033 von 89 % ergibt sich unterm Strich ein Steuerplus  von +6 % – und damit eine Rendite nach Förderung, Kosten und Besteuerung von 3,96 % p.a.

Die Basisrente wird erst bei Bezug besteuert. Bei Renteneintritt im Jahr 2025 zum Beispiel beträgt der Besteuerungsanteil 85 Prozent. Lediglich die übrigen 15 % der Rentenleistung bleiben dauerhaft steuerfrei. Zu veranlagen ist der steuerpflichtige Teil aber nur mit dem persönlichen Steuersatz, der in der Rentenphase üblicherweise niedriger ist als in der Ansparphase.

Beispiel für ein 50plus-Paar

Investiert ein Ehepaar zehn Jahre lang jeweils € 12.000 jährlich in eine auf die Frau abgeschlossene klassische Basisrente, erzielt es bei Rentenbeginn mit 63 Jahren eine Rendite von knapp 3,96 % nach Förderung, Kosten und Steuern.
Um die gleiche Rendite mit einer Anleihe zu erzielen, müsste diese vor Abgeltungsteuer eine jährliche Rendite vonetwa 5,5 % abwerfen.

Quelle:
Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP), Altenstadt, 2019