Als Rentner auswandern ? Gut vorbereiten !

Ob Spanien Italien oder Madeira – viele Deutsche träumen vom Ruhestand im Ausland. Aber was sollte man im Voraus beachten?

Immer mehr Rentner erfüllen sich ihren Traum vom Auswandern:
Allein 2017  hat die Deutsche Rentenversicherung 238.117 Ruhegehälter ins Ausland überwiesen. Aber wer mit diesem Gedanken spielt, sollte einiges beachten – vor allem bei Steuer- und Versicherungsthemen.

Das steuerpflichtige Einkommen und daher auch die Rente, werden ab dem ersten Euro versteuert, Ehegattensplitting, außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten und Freibeträge für Kinder werden nicht mehr angerechnet. Das treibt die Steuerlast im Alter in die Höhe.

Doch wer mindestens 90 Prozent seines Gesamteinkommens aus Deutschland bezieht und dieses auch hier versteuern muss, für den könne es einen Ausweg geben:

Stellen Sie beim Finanzamt in Deutschland einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht. Denn es gilt: Wer nach Österreich, Spanien oder Polen auswandert, besteuert die gesetzliche Rente weiterhin in Deutschland.
Hier lohnt sich der Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht.
Legen Sie dafür einen Nachweis ausländischer Einkünfte von den Behörden im Ausland bei. Für den Umzug in einen EU-Staat benötigen Sie zum Beispiel die Bescheinigung EU/EWR, die es in verschiedenen Sprachversionen gibt.
Hintergrund: Ob die Rente in Deutschland oder in der neuen Heimat zu versteuern ist, legt das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) fest.
Für weitere steuerpflichtige Einkünfte – wie etwa Einnahmen durch Vermietung – ist Ihr Heimat-Finanzamt zuständig

Informieren Sie die Behörde rechtzeitig ! Und teilen Sie der Behörde und der Krankenkasse den Wechsel des Wohnortes mindestens drei Monate im Voraus mit.
Und wenn die Behörde eine Lebensbescheinigung verlangt, senden Sie diese möglichst zeitnah ausgefüllt zurück, damit Unterbrechungen der Rentenzahlungen vermieden werden.

Vor der Entscheidung über eine Auswanderungsollten Sie die Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufsuchen oder sich mit dem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.