Beschwerden über Versicherungen

Der Ombudsmann für Versicherungen hat seinen Jahresbericht für das Jahr 2017 vorgelegt.

Die Zahl der Beschwerden von Verbrauchern zu Versicherungen hat sich im vergangenen Jahr um 1,7 Prozent erhöht und damit einen neuen Höchstwert erreicht. Das geht aus dem Jahresbericht 2017 des Ombudsmanns, Günter Hirsch, hervor.
Im Jahr 2017 hatten 43,0 Prozent (Vorjahr: 46,9 Prozent) der Beschwerden Erfolg, sofern sie nicht die Lebensversicherung betrafen. Als erfolgreich werden solche Beschwerdeverfahren angesehen, die dem Versicherten vollständig oder teilweise den gewünschten rechtlichen oder wirtschaftlichen Vorteil bringen. In der Lebensversicherung waren 23,6 Prozent (Vorjahr: 23,2 Prozent) der Beschwerden erfolgreich.

Weniger Beschwerden über Vermittler
Über Versicherungsvermittler ärgerten sich die Verbraucher im vergangenen Jahr offenbar weniger. 297 Eingaben erreichten den Ombudsmann 2017, nach 344 im Jahr zuvor. Das entspricht einem Rückgang von 13,7 Prozent. Die Sparte der Rechtsschutzversicherungen verzeichnet danach mit 4.015 Eingaben die meisten Beschwerden. Das bedeutet ein Plus gegenüber dem Vorjahr von 5,5 Prozent, nach bereits 36,4 und 32,3 Prozent in den Vorjahren. Damit überstiegen diese Beschwerden zum zweiten Mal die Eingänge in der Lebensversicherung. Dort erreichten 3.877 Beschwerden die Schlichtungsstelle, 4,6 Prozent mehr als 2016.
Den größten Zuwachs indes mussten die Kfz-Versicherungen hinnehmen, in der Kfz-Haftpflicht waren es 5,6 Prozent und in der Kaskoversicherung 6,2 Prozent mehr als im Vorjahr. In einigen Sparten gab es weniger Eingaben gegen Versicherungen oder Vermittler. Etwa in der Gebäudeversicherung wurden 5,7 Prozent und in der Unfallversicherung sogar 13,8 Prozent weniger verzeichnet.

Durchschnittlich dauerte es rund 2,8 Monate bis eine Beschwerde ihren Abschluss fand.
Worum ging es bei den Beschwerden?
In der Lebensversicherung ging es vielfach um die Prüfung von Widersprüchen und Rücktritten vom Versicherungsvertrag. Aber auch die Höhe von Ablaufleistungen und Rückkaufswerten stand in der Kritik, ebenso wie Anpassung des Rentenfaktors bei fondsgebundenen Rentenversicherungen.
In der Kfz-Haftpflicht ging es derweil zum Großteil um die Einstufung in vertragliche Schadenfreiheitsklassen – genauer gesagt um die Frage, ob eine für diese Einstufung maßgebliche Regulierungsentscheidung des Versicherers rechtmäßig war.
In der Kfz-Kaskoversicherung waren die zentralen Beschwerdeanliegen dagegen zum einen Diebstahlsfälle und zum anderen die Schadenhöhe. In Diebstahlsfällen wollten die Versicherer zum Teil die Verweigerung der Leistung nicht detailliert begründen. Bei der Schadenhöhe ging es um gekürzte Schadenpositionen oder die Kalkulation des Wiederbeschaffungs- und Restwerts eines Wagens.

Quelle: Jahresbericht 2017 des Versicherungsombudsmanns